Schul- und Hausordnung der Ebersteinschule

Schul- und Hausordnung

der Ebersteingrundschule Selbach

 

langsam leise friedlich freundlich

 

Diese Ordnung ist in Zusammenarbeit mit allen am Schulleben Beteiligten aufgestellt worden und ist daher verpflichtend für alle.

  • Die SchülerInnen kommen pünktlich zum Unterricht. Einlass zur ersten Unterrichtsstunde ist um 7.40 Uhr, zur zweiten Stunde 8.30 Uhr. Ab diesem Zeitpunkt werden die Kinder beaufsichtigt. Die Kinder, die an diesem Tag für die Verlässliche Grundschule angemeldet sind, werden ab 7.30 Uhr, sowie ggf. in der 1. und in der 6. Stunde und danach bis 14 Uhr betreut. Kinder, die für den Ganztagesbetrieb angemeldet sind, werden von Montag bis Donnerstag bis 16.30 Uhr, am Freitag bis 15 Uhr betreut.
  • SchülerInnen, die mit dem Fahrrad zur Schule kommen, stellen die Räder am Geländer entlang des Turnhalleneingangs ab.
  • Werden die SchülerInnen mit dem Auto gebracht, parken und halten diese ausschließlich auf den ausgewiesenen Parkplätzen. Das Befahren über die Feuerwehreinfahrt ist verboten. Der Zugang zum Schulgebäude erfolgt nur über die Treppen.
  • Das Mitbringen von Handys, „Smartwatches“ und ähnlichen elektronischen Geräten ist in der Schule für die SchülerInnen verboten. Nur in Ausnahmefällen werden sie in Absprache mit den Eltern geduldet. Dann bleiben sie ausgeschaltet bzw. im Schulmodus in der Schultasche.
  • Die SchülerInnen begegnen allen Erwachsenen und MitschülerInnen respektvoll, rücksichtsvoll, ehrlich und hilfsbereit. Mit ihrem Verhalten sollen sie niemanden beleidigen, belästigen, gefährden oder schädigen.
  • Die SchülerInnen haben den Weisungen aller Lehrkräfte, BetreuerInnen und Weisungsbefugten zu folgen.
  • Geräte und technisches Inventar in der Schule oder Turnhalle dürfen nur mit Erlaubnis bedient werden.
  • In den großen Pausen gehen die SchülerInnen zügig auf den Schulhof. Das Klettern auf Bäumen und in Büschen ist verboten. Die „Schulhofampel“ regelt die Benutzung der einzelnen Bereiche.
  • Nach den Pausen gehen die SchülerInnen zügig ins Klassenzimmer und verhalten sich ruhig.
  • Das Rennen im Schulgebäude ist den SchülerInnen nicht erlaubt.
  • Die Einrichtungen des Schulgebäudes, des Schulgeländes, sowie Lehr- und Lernmittel müssen sorgfältig behandelt und sauber gehalten werden. Im Schulgebäude tragen die SchülerInnen Hausschuhe.
  • Nach Ende des Unterrichts muss das Zimmer in einem ordentlichen Zustand verlassen werden. Die Stühle werden auf die Tische gestellt und es wird gefegt. Die SchülerInnen verlassen das Schulgebäude zügig, die in VGS und GTS betreuten Kinder gehen in den Betreuungsbereich oder in die Küche / Mensa zum Essen
  • Die SchülerInnen dürfen sich nicht unerlaubt aus dem Unterricht, der Betreuung und vom Schulgelände entfernen. Sollten sie es dennoch tun, wird keine Haftung übernommen.
  • Sind SchülerInnen aus zwingenden Gründen (z.B. Krankheit) am Schulbesuch verhindert, ist dies der Schule unter Angabe des Grundes am ersten Tag bis zum Beginn des Unterrichts mitzuteilen. Nach dem dritten Fehltag ist eine schriftliche Mitteilung erforderlich. Ansteckende Krankheiten, Läuse- und Nissenbefall (siehe Infektionsschutzgesetz) sind unverzüglich mitzuteilen.
  • Eine Beurlaubung vom Schulbesuch ist lediglich in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur auf rechtzeitigen, schriftlichen Antrag möglich.

Diese Regeln gelten für den gesamten Schulbetrieb, sowie auch bei  außerschulischen Veranstaltungen. 

 

Stand Juli 2024